Die FDP im Kreis Paderborn fordert, dass die aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Schwimmkurse für Kinder jetzt zügig im Kreis Paderborn wiederaufgenommen werden sollen. Dazu sollen die Schwimmhallen und Freibäder möglichst schnell ihren Betrieb wieder aufnehmen und auch die Öffnungszeiten für Schwimmkurse ausgedehnt werden. Das Land NRW lässt in der aktuellen Coronaschutzverordnung seit dieser Woche den Schwimmunterricht für Schwimmanfänger und Kleinkinder in Kleingruppen wieder zu. Marc Lürbke, FDP-Kreisvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion erklärt: „Mir war es sehr wichtig, dass wir in NRW nun die richtigen Weichen zur Wiederaufnahme des Schwimmsports setzen. Ich bin froh, dass dies in der aktuellen Verordnung gelungen ist. Denn ansonsten gehen uns beim Schwimmenlernen doch ganze Jahrgänge verloren, da die Kinder angesichts coronabedingter Schwimmbadschließungen überhaupt keine Chance haben Schwimmen zu lernen. Nicht nur der Schwimmsport in der Schule, auch Kurse für Baby- und Kleinkindschwimmen sind zudem in den letzten Monaten doch nahezu komplett ausgefallen. Die Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn müssen daher mit Hochdruck alle Räder in Bewegung setzen um schnellstmöglich wieder vor Ort Schwimmen zu ermöglichen.“
Angesichts steigender Temperaturen spricht sich die FDP entschieden für eine zeitnahe Öffnung und Ausweitung der Öffnungszeiten auch der Freibäder im Kreis Paderborn aus. „Diese zusätzlichen Zeiten müssen dann im Rahmen der Corona-Auflagen für Schwimmkurse, Vereine und Schulschwimmen genutzt werden. Zudem sollten Ferienprogramme und Aktionspläne dazu ausgeweitet und der Zugang zu Schwimmkursen weiter erleichtert werden. Denn bereits ohne Corona gibt uns doch seit Jahren die zunehmende mangelnde Schwimmfähigkeit insbesondere von Kindern und Jugendlichen großen Grund zur Sorge.“ so Dr. Michael Hadaschik, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion. Die Liberalen im Kreis Paderborn sehen hier unter anderem auch eine Informations- und Beratungsaufgabe der Städte und Gemeinden. „Wir wünschen uns dabei pragmatische Hilfe und keinen Rückzug auf kleinliche Interpretationen der Bau- und Betriebsvorschriften. Das gilt besonders auch für die Öffnung der Freibäder. Dort, wo die baulichen Verhältnisse in den Schwimmhallen eine Wieder-Betriebsaufnahme aktuell nicht erlauben, sollten die Schwimmbad-Möglichkeiten in der Nachbargemeinde genutzt werden können. Die Kommunen sollten dieses Prinzip gegenseitiger Hilfe nicht außer Acht lassen. Es müssen nun wirklich alle Anstrengungen unternommen werden, um schnellstmöglich wieder mit dem Schwimmunterricht starten zu können“, so Lürbke und Hadaschik abschließend.