19. Dezember 2024 support@Evomint.de

Haushaltsrede der FDP-Fraktion zum Kreishaushalt 2025

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen und alle weiteren Zuhörer,

die Tagesordnung ist lang und die Redezeit kurz, deshalb möchte ich Ihnen als erstes sagen, dass die FDP-Fraktion heute dem Haushaltsplan 2025 zustimmen wird. (mdl. Ergänzung: Das ist nicht immer so.) Wesentlich dazu beigetragen hat der Umstand, dass gegenüber dem ersten Entwurf der Verwaltung die Kreisumlage durch weitere Entnahmen in Höhe von 4 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage deutlich gesenkt werden soll. Das ist vertretbar, da damit einschließlich der letzten Veränderungsliste die verbleibende Ausgleichs­rücklage mindestens 13 Mio. €, also mehr als den Soll-Wert von 2 % des Haushaltsvolumens, betragen wird. (mdl. Ergänzung: Um einigen Missverständnissen meiner Vorredner entgegenzutreten, möchte ich auf zwei Sachverhalte hinweisen: Bei den kommunalen Haushalten kann man nicht für konsumtive Ausgabe, zum Beispiel im Sozialbereich, einfach mehr Schulden machen, das geht wegen des handelsrechtlich geregelten NKF-Buchhaltungssystems nicht. Das bedeutet, wenn die Ausgaben nicht durch die Einnahmen gedeckt sind, müssen die Verluste entweder durch eine Erhöhung der Kreisumlage oder durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Da die Ausgleichsrücklage schnell ausgeschöpft sein kann, sehen wir Freien Demokraten bei jeder Ausgabensteigerung sehr kritisch hin. En anderer Aspekt ist der Unterschied von Ausgleichrücklage und globalem oder spezifischen Minderaufwand. Bei der Ausgleichrücklage zehre ich von den Sparerfolgen früherer Jahre, beim geplanten Minderaufwand muss ich mich jetzt anstrengen. Daraus folgt für uns:)

Dem Personalplan 2025 werden wir nicht zustimmen. Unsere Forderung keiner Erhöhung der Planstellen ist keineswegs utopisch, sondern angesichts der sich rapide verschlechternden Rahmenbedingungen dringend notwendig. Neue Bedarfe aufgrund neuer Anforderungen können durchaus mit Reorganisationsmaßnahmen und mit dem Personalabgangsersatz abgedeckt werden. Das muss für 17 geplante neue Stellen, die nicht durch Zuschüsse finanziert werden können, bei 56 Altersabgängen zwischen 2024 und 2025 sowie der Übernahme von Nachwuchskräften in ungefähr gleicher Größenordnung möglich sein. Es gibt also rund 100 neue Beschäftigte mit guter Qualifikation und es werden dennoch 17 zusätzliche Stellen geplant. Auch ist zu fragen, warum beispielsweise in 2023 bei 1.321 Beschäftigten einschließlich der Teilzeitkräfte es nur 65 interne Umbesetzungen gab.

Eine andere Folge sind die immer mehr steigenden Personalkosten. Das ist nicht zwangsläufig so, denn die Verwaltung hat in der Planung der Personalkosten erhebliche Spielräume und Reserven. Mit Blick auf in 2024 138 nicht besetzte Stellen von insgesamt 1.183 Planstellen und die in 2024 überproportional verausgabten Alters­vorsorge- und Versorgungsbeträge schlagen wir einen dem Personalbereich zugeordneten globalen Minderaufwand in Höhe von 4 Mio.€ vor. Damit läge der gesamte globale Minderaufwand für 2025 bei 8 Mio. €, das sind 1,3 % der Gesamtaufwendungen. Dies ist weiter unter dem gesetzlich erlaubten Wert von 2 % und entspricht ungefähr dem etwas verwunderlichen, geplanten Personalkostenrückgang von 2025 zu 2026.

Ich komme nun zu den Anträgen der anderen Fraktionen, und zwar nur zu denen, bei denen wir nicht zustimmen werden, oder die entweder nicht aus im Etat verfügbaren allgemeinen Mitteln abgedeckt werden können oder bei denen keine Kreiszuständigkeit vorliegt, oder die wegen offener Entscheidungen übergeordneter Instanzen noch nicht behandelt werden können. Das schließt nicht aus, dass wir uns bei einzelnen Anträgen noch zu Wort melden werden.

Den Antrag der Grünen, den Eigenanteil der Wohlfahrtsverbände pauschal auf 10 % zu begrenzen und sukzessive auf null abzuschmelzen, lehnen wir wegen seiner tendenziellen Förderung unwirtschaftlicher Strukturen ab und verweisen im Übrigen auf die Stellungnahme der Verwaltung.

Den Antrag der Grünen auf Installationen von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum lehnen wir ab, weil Trinkwasser in Paderborn weder knapp noch teuer ist.

Den Antrag der Grünen, Geld für die Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie auszugeben, lehnen wir ab; einer Bitte an die Verwaltung, mögliche Problemzonen zu identifizieren, stehen wir nicht im Weg.

Zustimmen werden wir den von der CDU vorgeschlagenen Begrenzungen und Befristungen in den Zuschussanträgen von Belladonna und der Bahnhofsmission.

Zustimmen werden wir dem CDU-Antrag zur Nichterhöhung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderpflege-Einrichtungen.

Obgleich wir für den Entfall der Stelle eines Kreis-Klimamanagers sind, werden wir heute der zweitbesten und mehrheitsfähigen Lösung, nämlich dem CDU-Änderungsantrag, den Kreis bei der Stellen-Wiederbesetzung durch einen Dienstleistungsvertrag mit der AVE GmbH kostenmäßig zu entlasten, zustimmen.

Bei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, das revidierte Angebot der Digitale Gesundheitsplattform OWL GmbH anzunehmen, werden wir uns enthalten. Falls in der heutigen Sitzung der Verwaltungsvorschlag angenommen werden sollte, haben sich damit nicht alle in unserem Antrag aufgeworfenen Fragen erledigt. Erst nach Ablauf des kommenden Jahres wird eine Erfolgs- oder Misserfolgsprognose für die digitale Gesundheitsplattform und der möglichen Zusatzkosten mit größerer Sicherheit abgegeben werden können.

Zum Schluss möchte ich mich bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung für die hervorragende Unterstützung unserer Fraktionsarbeit bedanken und wünsche allen Anwesenden eine gute Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest und nur wenig Verdruss bei den bevorstehenden Wahlkämpfen.

Vielen Dank!

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